Anerkennung und Nichtanerkennung des Fahrtenbuchs

Das Leben könnte so einfach sein, wenn es die Vorschriften der Finanzbehörden nicht gäbe. Das zeigt sich auch beim Führen eines Fahrtenbuchs, an dem das Finanzamt hohe Anforderungen stellt. Sind die Angaben im Fahrtenbuch für das Finanzamt nicht aufschlussreich, erkennt es das Fahrtenbuch nicht an. In diesem Falle kommt die Ein-Prozent-Regelung zur Anwendung, welche zu nicht unerheblicher steuerlicher Nachzahlung führt. Diese sind umso schmerzlicher, wenn der Betroffene ein Gebrauchtfahrzeug fährt, welches das Finanzamt mit dem Listenpreis der ersten Zulassung bewertet. Der Kaufpreis findet keine Berücksichtigung, da dieser viele Variablen enthalten kann, welche den Preis reduzieren.

Wie führt man ein Fahrtenbuch korrekt?

Am Besten ist es, wenn man sich vor Antritt der Fahrt ein paar Minuten Zeit nimmt und den ersten Teil der Eintragung vornimmt. Damit ist gewährleistet, dass der Rest nicht vergessen wird. Datum und Beginn (Uhrzeit) der Fahrt sowie der Ort, an dem man die Fahrt startet, beinhalten den ersten Teil, der eine Fahrt dokumentiert. Am Ziel angekommen sind es nur wenige Minuten, die für den restlichen Eintrag aufzuwenden sind.

Daten richtig eintragen

Datum und Ende (Uhrzeit) der Fahrt sowie die Zielanschrift, den Zweck sowie Name und Anschrift des Kunden oder Lieferanten und der Kilometerstand bilden die restlichen Eintragungen für eine Fahrt. Geben Sie den Zielort genau an, das bedeutet, Sie schreiben die Straße, Hausnummer und Ort in das Fahrtenbuch. Auch die genaue Beschreibung der Tätigkeit, Grund des Kunden- oder Lieferantenbesuchs sowie der Ansprechpartner im besuchten Unternehmen, sind vorteilhafte Vermerke im Fahrtenbuch.

Alles ausfüllen

Im Fahrtenbuch befinden sich sämtliche Rubriken in einer Zeile, die für eine Fahrt auszufüllen ist. Vergessen Sie den Zettel, auf dem Sie sich die Informationen für das Fahrtenbuch notieren! Zettel sind dazu da, um im Papierkorb oder Aschenbecher zu landen. Fakt ist: Wenn man einen Zettel braucht, ist dieser unauffindbar. Tragen Sie die aktuellen Daten wie Datum, Uhrzeit und Kilometerstand direkt vor Fahrtantritt ein. Das gilt auch für den Standort, von dem Sie abfahren. Damit haben sie die erste Hälfte des Eintrags bereits hinter sich.

Lückenlose Einträge

Das Finanzamt legt Wert auf fortlaufende, nachvollziehbare und aufschlussreiche Einträge, die es erlauben, entsprechende Schlüsse zu ziehen. Besuchen sie regelmäßig dieselben Kunden oder Lieferanten, können mit Abkürzungen arbeiten. Dazu hinterlegen Sie aber im Fahrtenbuch eine sogenannte Legende, welche die Abkürzungen für Außenstehende verständlich macht. Sie wissen ja, Finanzbeamte sind in dieser Hinsicht pingelig.
Mit einem ordentlich geführten Fahrtenbuch umgehen Sie die Ein-Prozent-Regelung, die in den meisten Fäller zu Nachzahlungen an das Finanzamt führt. Weiteres finden Sie bei Formblitz.